Google zahlt im Rahmen eines Vergleichs mit der Federal Trade Commission (FTC) mindestens 19 Millionen Dollar an Nutzer in den USA zurück. Grund sind unautorisierte In-App-Käufe, bei denen Kinder ohne Wissen der Erziehungsberechtigten zum Teil hunderte Dollar ausgegeben haben.

Die US-Handelsbehörde FTC hatte eine Beschwerde gegen Google eingereicht und bemängelt, dass es für Kinder zu leicht sei, in Apps aus dem Google Play Store zusätzliche Inhalte ohne Zustimmung der Eltern zu erwerben. Bei der Einführung von In-App-Käufen im Jahr 2011 bestand keine Notwendigkeit, ein Passwort einzugeben, um den Kauf zu tätigen. Im Januar 2012 wurde dies zwar geändert, aber nach Eingabe des Passworts bestand ein Zeitfenster von 30 Minuten, in dem Kinder ohne Probleme weitere Einkäufe tätigen konnten.

Google hat nun einem außergerichtlichen Vergleich mit der FTC zugestimmt und verpflichtet sich zu einer Zahlung von mindestens 19 Millionen Dollar. Nun werden alle Kunden, die zwischen 2011 und 2014 einen In-App-Kauf getätigt haben, über die Strafzahlung informiert. Eltern können dann die durch den unautorisierten Kauf von Inhalten entstandenen Kosten zurückverlangen. Der Rückzahlungsprozess ist für ein Jahr angesetzt. Sollten dabei höhere finanzielle Ansprüche entstehen als die angesetzten 19 Millionen Dollar, so muss Google diese aufwenden. Andernfalls geht der übrige Betrag an die FTC.

Apple wurde mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert und hatte bereits Anfang des Jahres ebenfalls einem Vergleich mit der FTC zugestimmt. Im Zuge dessen hatte sich das Unternehmen verpflichtet, mindestens 32,5 Millionen Dollar an seine Kunden zurückzuzahlen. Sowohl Google als auch Apple haben ihre Abrechnungsprozesse mittlerweile angepasst.

Auch Amazon blieb von einer FTC-Beschwerde zum Thema In-App-Käufe nicht verschont. Diese wurde im Juli dieses Jahres eingereicht. Anders als Google und Apple kündigte der Online-Versandhändler laut ZDNet jedoch an, sich vor Gericht gegen die Vorwürfe wehren zu wollen. Man habe stets die Beschwerden zu In-App-Käufen berücksichtigt und das Nutzererlebnis verbessert.

Auch die Europäische Kommission befasst sich mit In-App-Käufen

In Europa wird das Thema um den Verbraucherschutz bei In-App-Käufen ebenfalls heiß diskutiert. Im Februar dieses Jahres hatte die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung angekündigt, sich im Rahmen einer Konferenz mit nationalen Durchsetzungsbehörden und großen Technologieunternehmen mit Fragen zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes für Nutzer von Apps auseinanderzusetzen. Auslöser waren offensichtlich eine Vielzahl an Beschwerden aus der gesamten EU.

Im Juli dieses Jahres wurden schließlich erste Ergebnisse vorgestellt. So zieht die Europäische Kommission in Erwägung, Leitlinien oder Standards für die Entwickler von Online-Spielen und -Spielplattformen einzuführen. Zudem hat Google als Reaktion auf die Kritik zahlreiche Änderungen beschlossen, die bis Ende September dieses Jahres umgesetzt sein sollen. Hierzu gehören unter anderem der Verzicht auf die Verwendung der Worte „free“ oder „kostenlos“, wenn Spiele In-App-Käufe umfassen sowie die Änderung der Standardeinstellungen, sodass die Bezahlung vor jedem In-App-Kauf durch den Verbraucher genehmigt werden muss. Diese Einstellung kann manuell geändert werden. Apple kündigte an, sich ebenfalls mit den Kritikpunkten zu befassen, hatte aber für die Umsetzung eventueller Änderungen noch keine festen Zusagen getätigt und auch keinen Zeitplan vorgestellt.